AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sysjam Computerservice -
Inh. Sascha Christmann, Am Rosengarten 4, 67227 Frankenthal, (im
Folgenden Sysjam) und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene
allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche
hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Sysjam und dem Vertragspartner kommt dadurch
zustande, dass Sysjam schriftlich oder mündlich, fernschriftlich
oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluss
bestätigt.
3. Haftung
Sysjam haftet für andere Schäden als Körperschäden,
die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von
Sysjam oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Sysjam zurückzuführen sind.
4. Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages,
der zwischen Sysjam und ihm unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung
innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt
bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger
und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die
Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Sysjam ihren Informationspflichten
gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2 abs. 3 und 4 FernabsG)
nachgekommen ist, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag
ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung
und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich,
auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner
Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss
eines Vertrages mit Sysjam gerichtete Willenserklärung gebunden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung
von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können
oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei Verträgen
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer Dienstleistung,
wenn Sysjam mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Von Sysjam gelieferte Waren sind sofort nach Ausübung des
Widerrufsrechtes auf Kosten und Gefahr von Sysjam zurückzusenden,
wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt
worden ist. Bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40,- Euro
hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware
nicht der bestellten Ware entspricht.
5. Leistungspflichten von Sysjam
Sysjam kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter
bedienen. Mit der Übergabe der Waren an den Vertragspartner
hat Sysjam ihre Leistungspflicht erfüllt und damit geht die
Gefahr auf den Käufer über.
Sysjam behält sich im Falle eines reinen Warenlieferungsvertrages
vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels
dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel
zuzusenden (Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines preislich und
qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist Sysjam
berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu
verweigern. Sysjam verpflichtet sich, in diesem Fall den Käufer
über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich in Kenntnis zu
setzen und eine etwaige vom Vertragspartner bereits erbrachte Gegenleistung
unverzüglich zu erstatten.
Ebenso behält sich Sysjam bei Werk- und Werklieferungsverträgen
den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung
verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet
oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise
vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Sysjam
berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
6. Zahlungspflichten
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind.
Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
Zahlung leistet.
7. Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der
Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung). der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind
davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt.
Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Sysjam die Überprüfung
des fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung
und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8. Eigentumsvorbehalt
Sysjam behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten
Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages
vor.
bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Sysjam berechtigt,
vom vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware
zurückzunehmen. ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange Sysjam an der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt zusteht,
darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet
werden. Sollten die Rechte von Sysjam durch Dritte beeinträchtigt
werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich
Sysjam davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet
sind, die Rechte von Sysjam zu wahren, zur Verfügung zu stellen.
Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die
Rechte von Sysjam hinzuweisen.
9. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Sysjam
dafür, dass er die von Sysjam geprüften Daten und etwaige
zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen
Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben
hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt
ist, diese Daten Sysjam im Rahmen des Auftrages zugänglich
zu machen.
Sysjam verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen
Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben
wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankenthal.
Sysjam ist auch berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung
des Vertragspartners zu klagen.
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