AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Soforthilfe
1. Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sysjam Computerservice -
Inh. Sascha Christmann, Am Rosengarten 4, 67227 Frankenthal, (im
Folgenden Sysjam) und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene
allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche
hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Sysjam und dem Vertragspartner kommt dadurch
zustande, dass Sysjam schriftlich oder mündlich, fernschriftlich
oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluss
bestätigt.
3. Haftung
Sysjam haftet für andere Schäden als Körperschäden,
die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von
Sysjam oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Sysjam zurückzuführen sind.
4. Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen Sysjam und ihm unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Sysjam ihren Informationspflichten gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2 abs. 3 und 4 FernabsG) nachgekommen ist, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit Sysjam gerichtete Willenserklärung gebunden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer Dienstleistung, wenn Sysjam mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Von Sysjam gelieferte Waren sind sofort nach Ausübung des Widerrufsrechtes auf Kosten und Gefahr von Sysjam zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt worden ist. Bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40,- Euro hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
6. Zahlungspflichten
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind.
Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
Zahlung leistet.
7. Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der
Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung). der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind
davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt.
Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Sysjam die Überprüfung
des fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung
und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8. Eigentumsvorbehalt
Sysjam behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten
Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages
vor.
bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Sysjam berechtigt,
vom vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware
zurückzunehmen. ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange Sysjam an der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt zusteht,
darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet
werden. Sollten die Rechte von Sysjam durch Dritte beeinträchtigt
werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich
Sysjam davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet
sind, die Rechte von Sysjam zu wahren, zur Verfügung zu stellen.
Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die
Rechte von Sysjam hinzuweisen.
9. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Sysjam
dafür, dass er die von Sysjam geprüften Daten und etwaige
zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen
Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben
hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt
ist, diese Daten Sysjam im Rahmen des Auftrages zugänglich
zu machen.
Sysjam verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen
Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben
wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankenthal.
Sysjam ist auch berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung
des Vertragspartners zu klagen.
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